Silberhorn: Parlamentsvorbehalt für Euro-Rettungsschirm
Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag berät heute über die Herstellung des Einvernehmens zur Änderung von Artikel 136 AEUV zur Einrichtung eines dauerhaften Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM). Dazu erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:

"Über den ESM sollen effektive Garantien in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro gewährt werden können, für die zum großen Teil Deutschland bürgt. Aufgrund der finanziellen Tragweite bedarf nicht nur die Errichtung des ESM der Zustimmung des Deutschen Bundestages durch Gesetz. Auch jede Aktivierung des ESM muss der vorherigen Zustimmung des Deutschen Bundestags unterworfen werden.

Notwendig ist es darüber hinaus, ein Regime zur Abwicklung insolventer Banken wie auch Staaten auf den Weg zu bringen. Entsprechende Modelle liegen seit langem vor. Auf diese Weise würde gewährleistet, dass öffentliche wie private Marktteilnehmer für wirtschaftliches Fehlverhalten selbst haften. Eurostaaten hätten dadurch einen wirksamen Anreiz, den Stabilitäts- und Wachstumspakt einzuhalten.

Eine funktionierende Insolvenzordnung ist geeignet, die Anleihemärkte zu stabilisieren und für haushaltspolitische Disziplin in der Eurozone zu sorgen. Ergänzend dazu sollten alle Eurostaaten die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts gesetzlich verankern und Reformen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit ergreifen."

Hintergrund:

Derzeit gibt die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) zeitlich befristete Kredite an hoch verschuldete Eurostaaten aus. An die Stelle der EFSF soll ab 2013 der Europäische Stabilisierungsmechanismus treten. Hierfür wird durch die Änderung von Art. 136 AEUV die vertragliche Grundlage geschaffen. Die Staats- und Regierungschefs der Euroländer haben sich bei ihrem außerordentlichen Gipfeltreffen am 11. März 2011 auf weitreichende Entscheidungen zur Ausstattung und Arbeitsweise der Rettungsschirme in der Eurozone verständigt.